Sprachbeherrschungsprüfungen
Im Laufe der Sprachausbildung muss man auch zwei Sprachbeherrschungsprüfungen ablegen: eine im Bachelor- und eine im Masterstudium. Die SBP 1 überprüft die Erreichung von Niveau B1 nach GER, die SBP 2 die Erreichung von Niveau C1 nach GER.
Sprachbeherrschungsprüfungen sind Fachprüfungen, die unabhängig von Lehrveranstaltungen abgehalten werden. Sie testen, ob die Studierenden die für den Besuch der nächsten Ausbildungsstufe bzw. die für den Abschluss des Studiums nötigen sprachlichen Fertigkeiten erworben haben. Überprüft werden produktive Kompetenzen (Schreiben, dialogisches und monologisches Sprechen) und rezeptive Fertigkeiten (Hör-, Leseverstehen) sowie in einem gewissen Ausmaß auch metasprachliche Kenntnisse, also das Wissen über die Sprache.
Jede Sprachbeherrschungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur Erlangung einer positiven Gesamtnote müssen beide Teile eines Prüfungstermins positiv beurteilt sein.
Sprachbeherrschungsprüfung 1 (SBP 1)
Die SBP 1 wird nach dem Abschluss der 2b-Kurse (also nach Abschluss des zweiten Lernjahres) der gewählten Sprache abgehalten; wird sie positiv abgelegt, berechtigt dies zum Aufstieg in den Kurs 3a.
Die SBP 1 testet die Erreichung von Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Diese Prüfung muss auch von Native Speakern und jenen Personen abgelegt werden, die das Studium am Institut für Slawistik mit dem 3a- oder einem höheren Kurs beginnen (wie z.B. Austauschstudierende oder solche, die äquivalente Prüfungen bereits an einem anderen Institut – wie etwa dem ITAT – absolviert haben).
Sprachbeherrschungsprüfung 2 (SBP 2)
Die SBP 2 wird nach dem Abschluss der Master-Sprachkurse abgehalten; sie ist Voraussetzung für den positiven Abschluss des Master- bzw. Lehramtsstudiums.
Die SBP 2 testet die Erreichung von Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
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